Aufgabe und StiftungszweckAufgabe und Zweck der Stiftung ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z. B. Förderkindergärten, Tagesbildungsstätten, Wohnheime, Hilfen für Schwerbehinderte, Erholungs- und Freizeithilfen. Die Stiftung kann selbst derartige Einrichtungen schaffen. mehr Info |